Investitionen in Einbruchschutz und Energieeffizienz werden staatlich gefördertSanieren und kassieren
- Sie wollen Ihre Haustüre austauschen?
- Sie möchten eine einbruchssichere und Top-Wärmegedämmte Haustüre?
- Sie möchten gerne eine Staatliche Förderung?
Für die Erneuerung der Haustür winken attraktive staatliche Zuschüsse
Was verbirgt sich hinter dem Begriff: "Altersgerecht Umbauen"?
Mit guter Dämmung zur Förderung?
Foto: djd/Hörmann
Erhöhter Einbruchschutz für die eigene Sicherheit?
Foto: djd/Hörmann
Voraussetzungen für die Förderung?
werden auch Umbau- und Sanierungsarbeiten zur Verbesserung des Einbruchschutzes gefördert. Hierzu zählt auch eine neue Haustür. Sie muss jedoch bestimmten Anforderungen entsprechen, damit das Sanierungsprojekt gefördert werden kann:
- Wärmedämmung: UD-Wert von 1,3 W/(m²·K) oder geringer
- Einbruchschutz: RC 2 Sicherheitsausstattung nach DIN EN 1627 oder höher
- Mindestinvestitionssumme: 2.000 Euro
- Beantragung durch einen zertifizierten Gebäudeenergieberater
Sind diese Anforderungen erfüllt, kann ein Zuschuss bei der KfW Bank beantragt werden – es gibt 20 Prozent bei Investitionen bis zu 1.000 Euro, darüber hinaus zehn Prozent. Wenn die Haustür zum Beispiel 5.000 Euro kostet, erhalten Bauherren und Modernisierer insgesamt 600 Euro Förderung zurück: 20 Prozent auf die Investition bis 1.000 € = 200 €; 10 Prozent auf die verbleibenden 4.000 € = 400 €; in Summe = 600€. Zum Nachweis der Einhaltung der Anforderungen stellt die KfW Bank eine Fachunternehmerbestätigung zur Verfügung. Diese kann sich der Zuschussempfänger zur eigenen Dokumentation vom Fachunternehmer ausfüllen lassen. Unter www.hoermann.de/tipps/kfw-foerderung-haustuer/ sind mehr Informationen abrufbar.